Der Begriff „Pedelec“ steht für Pedal Electric Cycle. Damit sind Fahrräder gemeint, die mit einem Elektromotor dynamische Tretunterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h bieten. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelecs häufig als E-Bike bezeichnet.

Pedelecs sind gesetzlich in die Kategorie Fahrrad eingeordnet. Daher besteht weder Führerschein- noch Versicherungspflicht.