Ja, die Kosten für ein Dreirad von Wulfhorst können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Unsere Dreiräder gelten in vielen Fällen als medizinisches Hilfsmittel, insbesondere wenn sie zur Mobilitätsförderung oder Rehabilitation eingesetzt werden. Dafür benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Rezept oder eine Verordnung. Wir unterstützen Sie gerne:
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Prüfung, ob Ihr gewünschtes Modell als Hilfsmittel anerkannt ist
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Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen wie Hilfsmittelnummern und technische Daten
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Tipps zum Ablauf der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse
So können wir sicherstellen, dass Sie den Prozess unkompliziert und korrekt durchführen können.