In Deutschland gilt: Dreiräder werden rechtlich wie Fahrräder behandelt, daher dürfen Sie grundsätzlich nicht auf dem Bürgersteig fahren, außer es ist explizit durch ein Zusatzschild erlaubt oder Sie fahren mit Kindern unter 8 Jahren.
-
Erwachsene Fahrerinnen und Fahrer müssen den Radweg oder die Straße benutzen, sofern vorhanden.
-
Auf Gehwegen ist das Fahren nur erlaubt, wenn es durch ein Schild „Radfahrer frei“ oder ähnliche Verkehrszeichen ausdrücklich gestattet ist.
Wir empfehlen, besonders in Wohngebieten oder engen Straßen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen und das Dreirad sicher zu führen. Für weitere Fragen zu Verkehrssicherheit und speziellen Einsatzbereichen beraten wir Sie gern persönlich.