Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Ein Dreirad kann weit mehr als nur ein Fortbewegungsmittel sein – es ist für viele Menschen ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Modells und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.
Mehr Mobilität sichern – Kostenübernahme einfach erklärt
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für ein Dreirad ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen werden. Grundlage dafür ist ein Urteil des Bundessozialgericht vom 7. Oktober 2010 (Az.: B3 KR4/10B), das bestätigt, dass ein Dreirad als medizinisches Hilfsmittel anerkannt werden kann.
Wann ist eine Kostenübernahme möglich?
Eine Kostenübernahme kommt in Betracht, wenn das Dreirad:
- einer Behinderung vorbeugt
- eine bestehende Behinderung ausgleicht
- oder für eine medizinisch notwendige Behandlung erforderlich ist
Das Ziel ist dabei immer die Erhaltung oder Wiederherstellung der Mobilität im Alltag.
Voraussetzung: Medizinische Notwendigkeit
Wichtig ist eine ärztliche Verordnung. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss bestätigen, dass das Dreirad aus medizinischer Sicht notwendig ist. Häufig betrifft dies Menschen mit:
- Gleichgewichtsproblemen
- neurologischen Erkrankungen
- orthopädischen Einschränkungen
Hilfsmittelverzeichnis & Hilfsmittelnummer
Dreiräder können als sogenannte Hilfsmittel eingestuft werden. Dafür müssen sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet sein und eine entsprechende Hilfsmittelnummer besitzen. Diese Nummer ist entscheidend für die Kostenübernahme und wird in der Regel vom Fachhändler bereitgestellt.
Ablauf der Beantragung
- Ärztliche Verordnung einholen
- Passendes Dreirad auswählen (inkl. Hilfsmittelnummer)
- Kostenvoranschlag beim Fachhändler anfordern
- Antrag bei der Krankenkasse einreichen
- Prüfung und Entscheidung durch die Krankenkasse
Zuzahlung und Eigenanteil
Je nach Krankenkasse und individueller Situation kann eine Zuzahlung erforderlich sein. Auch Sonderausstattungen, die über die medizinisch notwendige Grundversorgung hinausgehen, müssen oft selbst getragen werden.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der Krankenkasse gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten, z. B. durch:
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaften (bei Arbeitsunfällen)
- Integrationsämter
- regionale Förderprogramme
Hinweis
Viele unserer Dreiradmodelle verfügen über eine Hilfsmittelnummer. Diese ist relevant, wenn die Krankenkasse die Kosten übernehmen soll. Sie finden die Hilfsmittelnummern auf der Produktseite des jeweiligen Modells.