Förderung für Lastenräder & Lastenanhänger
Investieren Sie in nachhaltige Mobilität und profitieren Sie von attraktiven Förderprogrammen für elektrisch unterstützte Lastenräder und Lastenanhänger. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene stehen finanzielle Zuschüsse zur Verfügung, die den Einstieg in den fahrradgebundenen Lastenverkehr deutlich erleichtern.
Sichern Sie sich Ihre Förderung von bis zu 2.500 €!
Mit den richtigen Fördermitteln wird der Einstieg in den gewerblichen Lastenrad-Einsatz besonders attraktiv. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl des passenden Modells und beraten Sie rund um die aktuellen Fördermöglichkeiten.
Wer wird gefördert?
Förderfähig sind in der Regel:
- Unternehmen (z. B. Handwerk, Handel, Dienstleistung)
- Freiberufler
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Kommunen und öffentliche Einrichtungen
Wichtig: Die Förderung richtet sich nicht an Privatpersonen, sondern an gewerbliche und institutionelle Nutzer.
Höhe der Förderung
Je nach Programm gelten folgende Rahmenbedingungen:
- Fördersatz: bis zu 30 % der Anschaffungskosten
- Maximalbetrag: bis zu 2.500 € pro Lastenrad oder Gespann
Förderung gilt für:
- E-Lastenräder
- Lastenanhänger mit elektrischer Unterstützung
- Kombinationen (Gespanne)
Voraussetzungen für die Förderung
Damit eine Förderung bewilligt werden kann, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Einsatz für gewerbliche oder dienstliche Zwecke
- Unterstützung durch einen Elektroantrieb
- Nutzung im Lasten- bzw. Warentransport
- Mindestanforderungen an Transportvolumen bzw. Nutzlast
- Antragstellung vor dem Kauf
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Deutliche Kostenersparnis durch Zuschüsse
- Beitrag zu Nachhaltigkeit und Klimaschutz
- Imagegewinn als umweltbewusstes Unternehmen
- Effizienter Einsatz im urbanen Lieferverkehr
Förderung durch Bund und Land Bundesförderung (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen seiner Programme die Anschaffung von E-Lastenrädern zur Reduzierung von Emissionen im Wirtschaftsverkehr.
Hinweis: Programme können zeitlich begrenzt oder ausgeschöpft sein.
Landesförderung NRW
Auch das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Anschaffung von Lastenrädern durch eigene Förderprogramme oder ergänzende Maßnahmen.
Hinweis: Förderbedingungen und Budgets variieren je nach Programmphase.
So läuft die Antragstellung ab:
- Passendes Lastenrad auswählen
- Förderprogramm prüfen
- Antrag vor dem Kauf stellen
- Bewilligung abwarten
- Anschaffung durchführen und Nachweise einreichen
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne persönlich weiter!